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Führung des Liegenschaftskatasters

Die Führung des Liegenschaftskatasters ist Aufgabe der Bundesländer. Neben den von den Vermessungs- und Katasterbehörden selbst ermittelten und den von anderen Stellen (Grundbuchamt, Gemeinde, Finanzamt u.a.) mitgeteilten Angaben werden auch die bei den Vermessungen der sonstigen Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, behördliche Vermessungsstellen) erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Daten tatsächlicher und rechtlicher Art über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) des Liegenschaftskatasters werden in ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) bereitgestellt.

Änderungen des Liegenschaftskatasters können sich in den Eigentümer-, Flurstücksangaben und auch in den Attributangaben, und somit sowohl in den Grafik- und Punktinformationen der Liegenschaftskarte als auch in den Sachdaten der Liegenschaftsbeschreibung ergeben. Dementsprechend müssen die Daten auch fortgeführt werden.

Über Änderungen des Liegenschaftskatasters werden die betroffenen Eigentümer und das Grundbuchamt mittels der sogenannten Fortführungsmitteilung informiert. Diese Fortführungsmitteilungen dokumentieren die Fortführung des Liegenschaftskatasters und sichern die Übereinstimmung der Nachweise des Liegenschaftskatasters mit dem Grundbuch.

Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt unter Einsatz innovativer Verfahren und mit zeitgemäßer technologischer Ausstattung. Das Liegenschaftskataster hat in den letzten Jahrzehnten eine seiner dynamischsten Entwicklungen erlebt, die mit der Einführung von ALKIS® ihren besonderen Ausdruck findet. Mit ALKIS® wurden die bisher getrennt vorliegenden Datenbestände des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) in ein einziges Informationssystem überführt. Damit verbunden war die Neumodellierung der Daten nach internationalen Normen und Standards. Auf der Basis von Objekten, Relationen und Attributen werden die Daten deutschlandweit einheitlich nach den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) modelliert. Das ALKIS® zugrundeliegende Datenmodell wird auch von dem Amtlichen Festpunkt-Informationssystem AFIS® und dem Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystem ATKIS® verwendet. Damit ist eine gemeinsame Verwendung von ALKIS®-, AFIS®- und ATKIS®-Daten, z. B. zum Zwecke der Überlagerung, der Verschneidung und der gemeinsamen Präsentations, komplikationslos möglich.

Während die Landesvorschriften die Prozesse zur Erfassung und Führung des Liegenschaftskatasters regeln, legt der ALKIS®-Objektartenkatalog Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP) fest, welche Inhalte zu führen sind. Er definiert den Umfang des Liegenschaftskatasters im Detail.

Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbeschreibung

© LVermGeo

Die Liegenschaftskarte stellt grafisch die Lage und Form der Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dar; ergänzt um Elemente der Topographie, der Nutzungsarten, des Geländes sowie der Vermessungspunkte usw. Zusätzlich werden zu den Liegenschaften (Flurstück und Gebäude) weitere beschreibende Daten (Sachdaten) geführt, die als Präsentationausgabe Liegenschaftsbeschreibung Folgendes enthalten können:

  • Flurstücks- und Gebäudeangaben: Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Gemeinde, Kreis, Gewanne, Straße, Hausnummer, Tatsächliche Nutzung, Fläche, Bestandsverzeichnisnummer des Grundbuchs, Buchungsart, Grundbuch- und Finanzamt,
  • Eigenschaftsangaben: Amtliche Bodenschätzung, Klassifizierungen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie der Wasser-, Straßen- und Waldflächen, öffentlich-rechtliche Hinweise auf Baulasten, Denkmäler, Naturschutz-, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete sowie auf Weinlagen und Bodenordnungsverfahren,
  • Eigentumsangaben: Eigentümer und Erbbauberechtigte in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem Grundbuchnachweis, Eigentümer von der Buchungspflicht befreiter Grundstücke, Anteilsverhältnisse, Angaben zum Sondereigentum,
  • sonstige technische Angaben: Historiennachweis der Flurstücke.

Sowohl die Informationen der Liegenschaftskarte als auch die beschreibenden Daten werden als Objekte mit Attributen und Relationen gespeichert und liegen somit digital vor. Zu den Attributen zählen beispielsweise Angaben zur Entstehung und zur Qualität.
Ein Grunddatenbestand, der von allen Vermessungsverwaltungen flächendeckend und aktuell vorzuhalten ist, stellt sicher, dass ein Mindestdatenbestand länderübergreifend, zur Verfügung steht. Der Datenbestand umfasst Angaben zum Flurstück, zum Gebäude zur Lage etc.

Durch die automatisierte Führung der Bestandsdaten können Selektionen, Sortierungen und Auswertungen nach unterschiedlichen Suchkriterien durchgeführt werden. Die Daten werden dezentral von den Vermessungs- und Katasterämtern geführt. Die gewünschten Angaben können anderen Stellen in Form von Ausdrucken, als Datensätze über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) oder im Dialogverfahren zur Weiterverarbeitung bereitgestellt werden.

Information zur Genauigkeitsstufe der Punkte (GST)

© LVermGeo

Wer georeferenzierten Fachinformationen (Geofachinformationen) mit dem Liegenschaftskataster verschneiden will, benötigt Informationen zur Qualität der Punktkoordinaten des Liegenschaftskatasters, um abschätzen zu können, inwieweit die Daten des Liegenschaftskatasters als Basis für sein Vorhaben geeignet sind.

Die Genauigkeitsstufe (GST) beschreibt die Qualität ebener Punktkoordinaten.

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