Führung des Liegenschaftskatasters

Die Führung des Liegenschaftskatasters ist Aufgabe der Bundesländer. Neben den von den Vermessungs- und Katasterbehörden selbst ermittelten und den von anderen Stellen (Grundbuchamt, Gemeinde, Finanzamt u.a.) mitgeteilten Angaben werden auch die bei den Vermessungen der sonstigen Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, behördliche Vermessungsstellen) erhobenen Daten in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Daten tatsächlicher und rechtlicher Art über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) des Liegenschaftskatasters werden in ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) bereitgestellt.

Änderungen des Liegenschaftskatasters können sich in den Eigentümer-, Flurstücksangaben und auch in den Attributangaben, und somit sowohl in den Grafik- und Punktinformationen der Liegenschaftskarte als auch in den Sachdaten der Liegenschaftsbeschreibung ergeben. Dementsprechend müssen die Daten auch fortgeführt werden.

Über Änderungen des Liegenschaftskatasters werden die betroffenen Eigentümer und das Grundbuchamt mittels der sogenannten Fortführungsmitteilung informiert. Diese Fortführungsmitteilungen dokumentieren die Fortführung des Liegenschaftskatasters und sichern die Übereinstimmung der Nachweise des Liegenschaftskatasters mit dem Grundbuch.

Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt unter Einsatz innovativer Verfahren und mit zeitgemäßer technologischer Ausstattung. Das Liegenschaftskataster hat in den letzten Jahrzehnten eine seiner dynamischsten Entwicklungen erlebt, die mit der Einführung von ALKIS® ihren besonderen Ausdruck findet. Mit ALKIS® wurden die bisher getrennt vorliegenden Datenbestände des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) in ein einziges Informationssystem überführt. Damit verbunden war die Neumodellierung der Daten nach internationalen Normen und Standards. Auf der Basis von Objekten, Relationen und Attributen werden die Daten deutschlandweit einheitlich nach den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) modelliert. Das ALKIS® zugrundeliegende Datenmodell wird auch von dem Amtlichen Festpunkt-Informationssystem AFIS® und dem Amtlichen Topografisch-Kartografischen Informationssystem ATKIS® verwendet. Damit ist eine gemeinsame Verwendung von ALKIS®-, AFIS®- und ATKIS®-Daten, z. B. zum Zwecke der Überlagerung, der Verschneidung und der gemeinsamen Präsentations, komplikationslos möglich.

Während die Landesvorschriften die Prozesse zur Erfassung und Führung des Liegenschaftskatasters regeln, legt der ALKIS®-Objektartenkatalog Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP) fest, welche Inhalte zu führen sind. Er definiert den Umfang des Liegenschaftskatasters im Detail.