Elektronische Kommunikation

Bekanntmachung Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe über die Eröffnung elektronischer Zugänge

Elektronische Kommunikation - "Virtuelle Poststelle"

Das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe (VermKA Rheinhessen-Nahe) bietet Ihnen die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation an. Hierfür benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, die mit der handschriftlichen Unterschrift in den meisten Fällen gleichgestellt ist.

Bei der Kommunikation mit Hilfe des E-Mail-Verfahrens bitten wir Sie folgende Konventionen zu beachten:

Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe


1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Das VermKA Rheinhessen-Nahe eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen, welche nur für die Kommunikation mit dem VermKA Rheinhessen-Nahe und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gilt.

2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

vermka-rhn(at)vermkv.rlp.de

Formfreie E-Mails können Sie zudem auch an alle auf www.vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de angebotenen oder auf Briefköpfen des VermKA Rheinhessen-Nahe ausgewiesenen E-Mail-Adressen senden. Voraussetzung für eine weitere Bearbeitung ist, dass die zugesendeten elektronischen Dokumente eine vollständige Absenderadresse enthalten. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für ausgewählte Anliegen interaktive Online-Formulare zu nutzen.

Für eine formgebundene Kommunikation (hierbei ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) ist Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)) zu versehen, die Ihre Unterschrift ersetzt. Ein solches signiertes Dokument ist an die „virtuelle“ Poststelle des VermKA Rheinhessen-Nahe zu senden.

Für qualifiziert signierte Dokumente und die formgebundene Kommunikation steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle (VPS) zur Verfügung:

vermka.rhn(at)poststelle.rlp.de

3. Dateiformate

Möchten Sie Dateien an die Verwaltung übertragen oder senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:

  • Adobe PDF Dateien ab Acrobat Reader Version 6.0 (.pdf)
  • Dateien im Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Office Dateien 97-2007 (.doc / .docx / .xls / .xlsx, etc.)
  • OpenOffice Dateien bis zum Format 3.1 (.odt, etc.)
  • Bilddateien im Tagged Image Format (.tif)
  • Bilddateien im Format der Joint Photographic Experts Group (.jpeg, .jpg)

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die elektronische Kommunikation derzeit nur unter Berücksichtigung unserer vorgenannten Grundsätze erfolgen kann. Beachten Sie bitte, dass andere Kommunikationsformen die Schriftform nicht ersetzen. Sofern Sie abweichende Dateiformate oder Dateien mit Makros verwenden, kann Ihr Dokument nicht entgegen genommen und verarbeitet werden. Sollten Ihre Dokumente von uns nicht lesbar sein, ein nicht zugelassenes Dateiformat oder eine nicht zugelassene Signatur enthalten oder in sonstiger Weise nicht bearbeitbar oder ungültig sein, werden wir Sie umgehend über diesen Umstand informieren.

4. Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS)

Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz https://nutzerkonto.service.rlp.de registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist.

Zur Registrierung wählen Sie bitte unter https://nutzerkonto.service.rlp.de den Menüeintrag "Jetzt registrieren" und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden.

Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter https://ldi.rlp.de/de/service/downloads/frei-zugaenglicher-bereich/nutzerkonto-rheinland-pfalz/


5. Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe

Sollten Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit dem VermKA Rheinhessen-Nahe haben, wenden Sie sich bitte an: helpdesk(at)vermkv.rlp.de