Verkehrswertgutachten

Die Gutachterausschüsse für Grundstückwerte erstatten gemäß § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungs-/Nießbrauchrechte, Wegerecht etc.). Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Wertermittlung erfolgt nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ort, Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich. Gerne können Sie dafür unser Antragsformular verwenden. Wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, weisen Sie Ihre Antragsberechtigung bitte durch Vollmacht oder Erbschein etc. nach.

Gutachten über den Verkehrswert können auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung, zertifizierten Sachverständigen und sonstigen Sachverständigen erstellt werden. Die Gebühren für die Erstattung von Verkehrswertgutachten der Gutachterausschüsse richten sich nach der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) und sind abhängig von dem ermittelten Verkehrswert.

Ansprechpartner

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Wertermittlung beraten Sie gerne.

Sie belaufen sich

bis zu 250.000,00 EUR auf

  • 3,7 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 640,00 EUR Grundgebühr

über 250.000,00 EUR bis 1 Mio. EUR auf

  • 1,3 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.270,00 EUR Grundgebühr

über 1 Mio. EUR  auf

  • 0,8 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.790,00 EUR Grundgebühr

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich voller Umsatzsteuersatz.

bis zu 250.000,00 EUR auf

  • 6,6 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 830,00 EUR Grundgebühr

über 250.000,00 EUR bis 500.000,00 EUR auf

  • 2,7 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.860,00 EUR Grundgebühr

über 500.000,00 EUR bis 2,5 Mio EUR auf

  • 1,3 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 2.650,00 EUR Grundgebühr

über 2,5 Mio EUR bis 10 Mio EUR auf

  • 1,0 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 3.580,00 EUR Grundgebühr

über 10 Mio EUR auf

  • 0,8 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 5.750,00 EUR Grundgebühr

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich voller Umsatzsteuersatz.

auf 270,00 EUR bis 1.295,00 EUR

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich voller Umsatzsteuersatz.

bis zu 30 von Hundert der für unbebaute und bebaute Grundstücke und Recht an Grundstücken genannten Gebühren.

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich voller Umsatzsteuersatz.

2,7 von Tausend des Verkehrswerts742,50 EUR
Grundgebühr1.860,00 EUR
Summe2.602,50 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer494,48 EUR
Gesamtgebühr3.096,98 EUR