Wertermittlung

Der Schutz der Umwelt ist eines der beherrschenden Themen der öffentlichen Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz für den hohen gesellschaftlichen Stellenwert des Umweltschutzes ist die weiterhin erhobene Forderung, den Schutz von Natur und Umwelt als Staatsziel in der Verfassung zu verankern.

Der gesellschaftliche Wandel in der Bundesrepublik mit einer zunehmenden Zahl von Ein- und Zweipersonenhaushalten führt zu einem steigenden Wohnflächenanspruch. Hinzu kommt die Zuwanderung aus anderen Ländern. Als adäquate Antwort auf diese Herausforderung des Wohnungsmarktes wird eine zügige, am Bedarf orientierte Ausweisung von Bauland gefordert. Städte und Gemeinden fordern deshalb eine gleichrangige Bewertung von Umwelt, Natur und Wohnen.

Der Trend zur Globalisierung und die steigende Forderung nach Mobilität in unserer Gesellschaft haben den Stellenwert des Eigentums an Grund und Boden nicht gemindert.

Bürgerinnen und Bürger haben im Allgemeinen ein großes Interesse an dem Geschehen auf dem Grundstücksmarkt. Entweder sind sie als Eigentümer, Käufer, als Erbe von Grundbesitz oder aus anderen wirtschaftlichen Überlegungen am Grundstücksmarkt interessiert.

Angesichts der hohen Werte kann dem Kauf und Verkauf einer Immobilie eine existenzielle Bedeutung und Nachhaltigkeit beigemessen werden.

Der Kaufpreis einer Immobilie wird von einer großen Anzahl von Faktoren beeinflusst, die für den Laien schwer nachvollziehbar sind. Für eine fundierte Entscheidung sind jedoch aktuelle, vergleichbare und nachvollziehbare Daten, die von einer neutralen Stelle ermittelt werden, unverzichtbar. Der Gesetzgeber hat deshalb den Gutachterausschüssen die Aufgabe zugewiesen, anhand der Kaufpreissammlung diese Informationen aufzuarbeiten und bereitzustellen, um eine größere Transparenz des Grundstücksmarkts herbeizuführen.

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den Vermessungs- und Katasterämtern bzw. Stadtvermessungsämtern eingerichtet.

Die ehrenamtlichen Gutachter, die aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Immobilienwirtschaft, Betriebs- und Finanzwirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau kommen, werden von dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz in Koblenz für eine Zeit von fünf Jahren bestellt.

Zuständig für den Bereich Rheinhessen-Nahe ist der örtliche Gutachterausschuss und dessen Geschäftsstelle.

Kontaktdaten:

Örtlicher Gutachterausschuss für den Bereich Rheinhessen-Nahe
Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey
Tel.: 06731 494-0
E-Mail: ga.rhn(at)vermkv.rlp.de

Umfangreiche Informationen finden Sie in den Internetseiten der rheinland-pfälzischen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte: www.gutachterausschuesse.rlp.de

oder schauen Sie in den Flyer "Wieviel ist mein Grundstück wert?"

 

 

Nach § 196 BauGB sind Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie beschreiben den relativen Bodenwert in €/m² und sind landesweit verfügbar. Dazu werden Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen, in räumlich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Die Bodenrichtwertangaben beziehen sich jeweils auf ein Bodenrichtwertgrundstück in der Zone und beschreiben die wertbeeinflussenden Merkmale wie z. B. Art der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und Geschossflächenzahl. Bodenrichtwerte beziehen sich immer auf ein unbebautes Grundstück.

Die Bodenrichtwerte werden für Baugrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlung alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar neu ermittelt und veröffentlicht.

Diese regelmäßige Veröffentlichung bildet eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Transparenz am Grundstücksmarkt. Die Bodenrichtwerte stehen im Rahmen von Open Data für Jedermann im Internet zur Einsicht bereit. Sie können auch über Geodatendienste automatisiert abgerufen werden. Eine derartige Nutzung ist beispielsweise für Maklerbüros, Banken, Versicherungen und Behörden interessant.

Mehr Informationen zu Bodenrichtwerten finden sie unter den Punkt …. Hier finden sie auch aktuelle Informationen zu Korrekturen zu Bodenrichtwerten.

Zur Wertermittlung erforderliche Daten sind in den Grundstücksmarktberichten enthalten, die in der Regel jährlich von den Gutachterausschüssen und deren Geschäftsstellen herausgegeben werden. Sie erläutern die örtlichen Grundstücksmarktverhältnisse für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Gutachterausschüsse.

Grundstücksmarktberichte beinhalten beispielsweise statistische Grunddaten, Daten zum Grundstücksmarkt, wertrelevante Daten des Grundstücksmarktes sowie Analysen bestimmter Teilmärkte.

Mehr Informationen zu Grundstücksmarkberichten finden sie unter den Punkt … 

Auskünfte erhalten Sie bei dem örtlichen Gutachterausschuss und dessen Geschäftsstelle.

Die örtlichen Gutachterausschüsse (GA) und der Obere Gutachterausschuss (OGA) sind nebengeordnete Landeseinrichtungen. Die Gutachterausschüsse sind selbstständige und unabhängige Sachverständigengremien, deren Kompetenz auf der Mitwirkung qualifizierter ehrenamtlicher Gutachterinnen und Gutachter der Berufsgruppen aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Landwirtschaft, Vermessungswesen sowie von Bewertungssachverständigen der Finanzverwaltung beruht.

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den Vermessungs- und Katasterämtern sowie den kommunalen Vermessungsbehörden eingerichtet. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses ist dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz in Koblenz zugeordnet.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Für individuelle Wertermittlungen von bebauten Grundstücken, unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken erstattet der Gutachterausschuss ein Gutachten über den Verkehrswert.

Gutachten über den Verkehrswert können auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung, zertifizierten Sachverständigen und sonstigen Sachverständigen erstellt werden.

Mehr Informationen zur Erstattung von Verkehrswertgutachten finden Sie unter: 

Grundlage aller Analysen der amtlichen Wertermittlung über den Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz ist die Kaufpreissammlung, die entsprechend § 193 und § 195 Baugesetzbuch (BauGB) vom Gutachterausschuss geführt wird.

Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Erbbaurecht usw. ist von den Notaren den Gutachterausschüssen zu übersenden.

Die Daten über die Kauffälle werden aus den Kaufverträgen, der Liegenschaftsbeschreibung, der Liegenschaftskarte, den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie Fragebögen an die Gemeinden und Eigentümer zusammen getragen und in der Kaufpreissammlung erfasst.

Damit sind aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstücksmarktes vorhanden.

Mehr Informationen zu Auskünften aus der Kaufpreissammlung finden sie unter den Punkt …